Ist eine GmbH bzw. Aktiengesellschaft in eine wirtschaftliche Schieflage geraten, dann macht es in vielen Fällen Sinn, die Gesellschaft zu „verkaufen“, und zwar zum symbolischen Kaufpreis von 1 Euro. Das ist legal und wird seit Jahrzehnten erfolgreich praktiziert. Dem Verkäufer bleiben zeitraubende und lästige Vorgänge erspart und zugleich neue Perspektiven eröffnet. Durch die Abgabe der Gesellschaft ändert sich nichts an den wirtschaftlichen Verhältnissen, was vielfach falsch interpretiert wird.